Was sind Präventionskurse?

Präventionskurse nach § 20 SGB V sind Kurse, die durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (kurz ZPP) zertifiziert und dann von den Krankenkassen erstattet werden können. Präventionskurse werden einem von drei Hauptfeldern zugeordnet: Ernährung, Bewegung oder Entspannung.

Wie viel eine gesetzliche Krankenkasse erstattet unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Wenn Du an einem Präventionskurs teilnehmen willst, dann erkundige Dich vorher bei der Kasse, ob sie den Kurs erstattet und wenn ja, wie hoch der Betrag ausfällt.

Dann meldest Du Dich zum Kurs an und bezahlst die Kursgebühr im Voraus. Du musst an einem Präventionskurs 80% der Zeit anwesend sein. Bei 10 Terminen sind das mind. 8 Mal!

Nur dann bekommst Du vom Kursort bzw. dem/der Anbieter*in eine Präventionsbescheinigung ausgehändigt. Diese BEscheinigung riechts Du bei Deiner Kasse ein und erhälst – sofern alle Kriterien erfüllt sind, einen Teilbetrag zurück erstattet.

Die Zertifizierung der jeweiligen Kurse erfolgt für eine begrenzten Zeitraum und muss danach rezertifiziert werden. Für die Rezertifizierung müssen entsprechende Fort- und Weiterbildungen besucht worden sein, die belegen, dass der /die Kursleiter*in auf dem aktuellen Stand seines Fachgebiets arbeitet.